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Führerscheinklassen bei den Fahrschulen Dehler Peucker GmbH & Peter Amann in Ingolstadt

Klasse A (unbegrenzt) Kraftrad mit und ohne Beiwagen

Fahrzeug
mehr als 15 kW / 48 PS

Alter
ab 24 Jahren (Direkteinstieg)

Eingeschlossene Führerscheinklassen
A2 (leistungsbegrenzt), A1, AM

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden 
Theorie:

12 Grundunterrichte (bei Vorbesitz 6 Grundunterrichte)
4 Zusatzunterrichte Klasse A

Praxis:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten
  • bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A leistungsbeschränkt:
  • 3 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • Nachtfahrt

Klasse A2 - leistungsbegrenzt (Kraftrad mit/ohne Beiwagen)

Fahrzeug
2 Jahre bis 35 kW u. max. 0,2 kW/kg begrenzt

Alter
18 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen
A1, AM

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden 
Theorie:

12 Grundunterrichte (bei Vorbesitz 6 Grundunterrichte)
4 Zusatzunterrichte Klasse A

Praxis:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • Nachtfahrten
  • bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A leistungsbeschränkt:
  • 3 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 1 Nachtfahrt

Klasse A1 - Leichtkraftrad

Fahrzeug
Hubraum: 50 ccm - 125 ccm
Leistung: bis 11 KW
Höchstgeschwindigkeit 80 km/h

Alter
16 Jahre
ab 18 Jahren - Höchstgeschwindigkeit unbeschränkt

Eingeschlossene Führerscheinklassen
AM

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden 
Theorie:

12 Grundunterrichte (bei Vorbesitz 6 Grundunterrichte)
4 Zusatzunterrichte Klasse A

Praxis:

  • 5 Überlandfahrten
  • 4 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Klasse AM - Kleinkraftrad (Moped, Mokick) und Fahrrad mit Hilfsmotor

Fahrzeug
Hubraum < 50 ccm
Geschwindigkeit < 45 km/h bbH

Alter
16 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen
keine

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Theorie:

12 Grundunterrichte (bei Vorbesitz 6 Grundunterrichte)
2 Zusatzunterrichte Klasse A

Praxis:
Übungsfahrten, aber keine gesetzlichen Sonderfahrten

Klasse B - Kraftwagen

Fahrzeug
zulässiges Gesamtgewicht: bis 3500 kg, Sitzplätze: 8 (außer dem Führersitz), Anhänger: bis 750 kg zG oder bis zum Leergewicht des Zugfahrzeugs, wenn dabei von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3500 kg nicht überschritten werden

Alter
18 Jahre, 17 Jahre nur mit Begleitperson
Anforderungen an die Begleitperson:
Mindestalter: 30 Jahre
Besitz der Fahrerlaubnis B seit mindestens 5 Jahren
Eintragungen im Verkehrszentralregister: max. 1 Punkte

Eingeschlossene Führerscheinklassen
L, M, S

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden 
Theorie:

12 Grundunterrichte (bei Vorbesitz 6 Grundunterrichte)
2 Zusatzunterrichte Klasse B

Praxis:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten

Klasse BE - Kombination aus Kraftwagen und Anhängern

Fahrzeug

Kombination aus Kfz der Kl. B und Anhänger, zG Anhänger max. 3.500 kg

Alter
18 Jahre, 17 Jahre nur mit Begleitperson
Anforderungen an die Begleitperson:
Mindestalter: 30 Jahre
Besitz der Fahrerlaubnis B seit mindestens 5 Jahren
Eintragungen im Verkehrszentralregister: max. 3 Punkte
Erforderlicher Vorbesitz
Klasse B

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden 
Theorie:

keine Pflichtstunden

Praxis: 
3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt

Klasse C - LKW

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden

  Klasse C Kombination C + CE  
Theorie: 6 GU 6 GU  
  10 ZU Klasse C 10 ZU Klasse C  
    4 ZU Klasse CE  
Praxis:   C CE
Überlandfahrten 5 3 5
Autobahnfahrten 2 1 2
Nachtfahrten 3 0 3
GU = Grundunterricht | ZU = Zusatzunterricht

Fahrzeug
KFZ schwerer als 3500 kg bis zu 8 Sitze außer dem Führersitz Anhänger bis höchstens 750 kg zG

Alter: 
21 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen: C1, L, M
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Befristung der Fahrerlaubnis: nach 5 Jahren, med. Untersuchung erforderlich

Klasse CE - Klasse C und Anhänger/Auflieger

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden

  Klasse C Kombination C + CE  
Theorie: 6 GU 6 GU  
  10 ZU Klasse C 10 ZU Klasse C  
    4 ZU Klasse CE  
Praxis:   C CE
Überlandfahrten 5 3 5
Autobahnfahrten 2 1 2
Nachtfahrten 3 0 3
GU = Grundunterricht | ZU = Zusatzunterricht

Fahrzeug
Klasse C und Anhänger > 750 kg zG
(Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge)
Alter:  21 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE, C1E, T
D1E bei Vorbesitz D1
DE bei Vorbesitz D
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse C
Befristung der Fahrerlaubnis: nach 5 Jahren, med. Untersuchung erforderlich

Klasse C1 - LKW

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden

  Klasse C Kombination C + CE  
Theorie: 6 GU 6 GU  
  10 ZU Klasse C 10 ZU Klasse C  
    4 ZU Klasse CE  
Praxis:   C CE
Überlandfahrten 5 3 5
Autobahnfahrten 2 1 2
Nachtfahrten 3 0 3
GU = Grundunterricht | ZU = Zusatzunterricht

Fahrzeug
KFZ schwerer als 3500 kg bis zu 8 Sitze außer dem Führersitz Anhänger bis höchstens 750 kg zG

Alter:
21 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen:
C1, L, M

Erforderlicher Vorbesitz:
Klasse B

Befristung der Fahrerlaubnis:
nach 5 Jahren med. Untersuchung erforderlich

Klasse C1E - Kombination aus C1 und Anhänger

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden

  Klasse C Kombination C + CE  
Theorie: keine 6 GU  
  Pflichtstunden 6 ZU Klasse C  
       
Praxis:   C CE
Überlandfahrten 3 1 3
Autobahnfahrten 1 1 1
Nachtfahrten 1 0 2
GU = Grundunterricht | ZU = Zusatzunterricht

Fahrzeug
Klasse C1 und Anh. > 750 kg zG
zG der Kombination < 12 000 kg
zG des Anhängers < Leermasse des Zugfahrzeugs

Alter: 
18 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen: 
BE, D1E (wenn D1 bereits im Besitz ist), DE (wenn D bereits im Besitz ist)

Erforderlicher Vorbesitz:
 
Klasse C1

Befristung der Fahrerlaubnis: 
nach 5 Jahren, med. Untersuchung erforderlich

Klasse D - Bus

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden

  Grundstoff Zusatzstoff      
Theorie:          
Vorbesitz B 6 18      
Vorbesitz C1 6 12      
Vorbesitz C oder D1 6 8      
Praxis:          
Vorbesitz GA Überland Autobahn Nachtfahrt G
C > 2 Jahre 7 8 4 3 22
C < 2 Jahre 14 16 8 6 44
B/C1 > 2 Jahre 33 12 8 5 58
B/C1 < 2 Jahre 45 22 14 8 89
GA = Grundausbildung | G = Gesamt

Fahrzeug
Omnibusse > 8 Sitzplätzen außer Führersitz,
mit Anhänger < 750 kg zG
Alter: 
24 Jahre 

Eingeschlossene Führerscheinklassen: 
D1

Erforderlicher Vorbesitz: 
Klasse B

Befristung der Fahrerlaubnis:
- nach 5 Jahren, med. Untersuchung erforderlich
- ab 50. Lebensjahr MPU erforderlich

Klasse DE - Bus mit Anhänger

Fahrzeug
Kombination aus Fahrzeug der Klasse D
und Anhänger > 750 kg zG

Alter: 24 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE, D1E

Erforderlicher Vorbesitz: Klasse D

Befristung der Fahrerlaubnis:
- nach 5 Jahren, med. Untersuchung erforderlich
- ab 50. Lebensjahr MPU erforderlich

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden

Theorie:
keine Pflichtstunden

Praxis:

  • 4 Stadtfahrten
  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Nachtfahrt

Klasse D1 - Bus

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden

  Grundstoff Zusatzstoff
Theorie:    
  6 10
Vorbesitz C1 oder C 6 4
Praxis:
Vorbesitz GA Überland Autobahn Nachtfahrt G
C > 2 Jahre 6 4 2 3 14
C < 2 Jahre 8 8 4 4 24
B/C1 > 2 Jahre 16 8 4 4 32
B/C1 < 2 Jahre 41 19 12 7 79
GA = Grundausbildung | G = Gesamt

Fahrzeug:
Omnibusse < 16 Sitzplätze außer Führersitz,
mit Anhänger < 750 kg zG

Alter: 
21 Jahre

Erforderlicher Vorbesitz: 
Klasse B

Befristung der Fahrerlaubnis:
- nach 5 Jahren, med. Untersuchung erforderlich
- ab 50. Lebensjahr MPU erforderlich

Klasse D1E

Fahrzeug:
- Kombination aus D1 und Anh. > 750 kg zG
- Bedingungen: zG Anh. < Leermasse des Zugfahrzeugs
- zG der Kombination < 12 t

Alter: 
21 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen: 
BE

Erforderlicher Vorbesitz: 
Klasse D1

Befristung der Fahrerlaubnis
- nach 5 Jahren, med. Untersuchung erforderlich
- ab 50. Lebensjahr MPU erforderlich

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Theorie:
 keine Pflichtstunden

Praxis:

  • 4 Stadtfahrten
  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Nachtfahrt

Klasse L - Land- oder forstwirtschaftliches Fahrzeug

Fahrzeug
- Traktor bis 32 km/h auch mit zulassungsfreiem Anhänger
   Höchstgeschwindigkeit 40 PS
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH

Alter: 16 Jahre

Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Theorie:
12 Grundunterrichte
2 Zusatzunterricht

Praxis: entfällt

Klasse T - Land- oder forstwirtschaftliches Fahrzeug

Fahrzeug
- Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH, auch mit Anhänger
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH, auch mit Anhänger

Alter:
- 16 Jahre
Solange Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH fahren.

Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Theorie:
12 (6*) Grundunterrichte
6 Zusatzunterricht
* bei Vorbesitz einer FE-Klasse

Praxis:

keine Pflichtstunden

Mofa - (Fahrrad mit Hilfsmotor)

Fahrzeug:
- Hubraum < 50 ccm
- Geschwindigkeit < 25 km/h
- 1 Sitz

Alter:
- 15 Jahre
- 16 Jahre, wenn auf einem besonderen zusätzlich
Sitz Kinder bis 7 Jahre mitgenommen werden sollen.

Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine

Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Theorie:
6 Grundunterrichte
Praxis:
90 Minuten praktische Ausbildung

Klasse B 96 - Anhänger bis max. 4,25t

Fahrzeug bis 3,5 t zGG

und Anhänger größer als 750 kg

>> Gespann darf insg. nicht die 4,25 t überschreiten!!!

Alter: ab 18 Jahren bzw. B17

Ablauf: Theorieausbildung 2,5 h

Praktische Ausbildung 3,5 h mit fahrpraktischen Übungen im öffentlichen Straßenverkehr

Abschluss: Bescheinigung - keine Prüfung!! Unter der Klasse B wird die Schlüsselzahl 96 eingetragen

Hinweis: Der B96 ist preisgünstiger und mit weniger Aufwand zu erlangen als der BE.

Wichtig ist ein Blick in den Fahrzeugschein!

Weiß man von vorneherein, dass die eigenen Fahrzeugkombinationen in den meisten Fällen

innerhalb der 4.250 kg-Marke bleiben, ist der B96 durchaus interessant.

Klasse A2 - nur praktische Prüfung

Dies gilt für... 
Autofahrer, die ihren Führerschein in der früheren Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erhalten haben

Wie läuft's ab?
Ohne Theorieprüfung und ohne Pflichtfahrten kann der A2 nach bestandener Praxis-Prüfung erworben werden

Was kann ich fahren?
Anschließend dürfen Sie Maschinen bis 35 kW / 48 PS fahren

Klasse B196

Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3,
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
geführt werden.

Voraussetzung
Mindestalter: 25 Jahre
Besitz der Klasse B: 5 Jahre

Ablauf
4x 90 min. Theorie
5x 90 min. Praxis (mind.! - legt der Fahrlehrer fest, falls noch Stunden benötigt werden)

Abschluss
Bescheinigung von der Fahrschule - keine Prüfung!!
Im Führerschein wird bei Klasse B die Schlüsselzahl 196 eingetragen

Hinweis
kein Stufenaufstieg zur Klasse A2 möglich125er Roller kann genutzt werden, wenn prüfungstauglich (Eintragung 90 km/h)Fahrerlaubnis gilt nur in Deutschland

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Traumjob Busfahrer? Wir haben das richtige Fahrzeug zur Ausbildung!

Voraussetzungen: deutsch in Wort und Schrift / Besitz FE-Klasse B oder alter 3er / Mindestalter 24 Jahre / gesund + fit

Für mehr Informationen zur Ausbildung gerne im Fahrschulbüro nachfragen. Ein Beginn der Ausbildung ist jederzeit möglich.

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