Führerscheinklassen bei den Fahrschulen Dehler Peucker GmbH & Peter Amann in Ingolstadt
Klasse A (unbegrenzt) Kraftrad mit und ohne Beiwagen
Fahrzeug
mehr als 15 kW / 48 PS
Alter
ab 24 Jahren (Direkteinstieg)
Eingeschlossene Führerscheinklassen
A2 (leistungsbegrenzt), A1, AM
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Theorie:
12 Grundunterrichte (bei Vorbesitz 6 Grundunterrichte)
4 Zusatzunterrichte Klasse A
Praxis:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
- bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A leistungsbeschränkt:
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrt
Klasse A2 - leistungsbegrenzt (Kraftrad mit/ohne Beiwagen)
Fahrzeug
2 Jahre bis 35 kW u. max. 0,2 kW/kg begrenzt
Alter
18 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen
A1, AM
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Theorie:
12 Grundunterrichte (bei Vorbesitz 6 Grundunterrichte)
4 Zusatzunterrichte Klasse A
Praxis:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
- bei Vorbesitz der Klasse A1 oder A leistungsbeschränkt:
- 3 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 1 Nachtfahrt
Klasse A1 - Leichtkraftrad
Fahrzeug
Hubraum: 50 ccm - 125 ccm
Leistung: bis 11 KW
Höchstgeschwindigkeit 80 km/h
Alter
16 Jahre
ab 18 Jahren - Höchstgeschwindigkeit unbeschränkt
Eingeschlossene Führerscheinklassen
AM
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Theorie:
12 Grundunterrichte (bei Vorbesitz 6 Grundunterrichte)
4 Zusatzunterrichte Klasse A
Praxis:
- 5 Überlandfahrten
- 4 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Klasse AM - Kleinkraftrad (Moped, Mokick) und Fahrrad mit Hilfsmotor
Fahrzeug
Hubraum < 50 ccm
Geschwindigkeit < 45 km/h bbH
Alter
16 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen
keine
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Theorie:
12 Grundunterrichte (bei Vorbesitz 6 Grundunterrichte)
2 Zusatzunterrichte Klasse A
Praxis:
Übungsfahrten, aber keine gesetzlichen Sonderfahrten
Klasse B - Kraftwagen
Fahrzeug
zulässiges Gesamtgewicht: bis 3500 kg, Sitzplätze: 8 (außer dem Führersitz), Anhänger: bis 750 kg zG oder bis zum Leergewicht des Zugfahrzeugs, wenn dabei von Zugfahrzeug und Anhänger zusammen 3500 kg nicht überschritten werden
Alter
18 Jahre, 17 Jahre nur mit Begleitperson
Anforderungen an die Begleitperson:
Mindestalter: 30 Jahre
Besitz der Fahrerlaubnis B seit mindestens 5 Jahren
Eintragungen im Verkehrszentralregister: max. 1 Punkte
Eingeschlossene Führerscheinklassen
L, M, S
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Theorie:
12 Grundunterrichte (bei Vorbesitz 6 Grundunterrichte)
2 Zusatzunterrichte Klasse B
Praxis:
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Klasse BE - Kombination aus Kraftwagen und Anhängern
Fahrzeug
Kombination aus Kfz der Kl. B und Anhänger, zG Anhänger max. 3.500 kg
Alter
18 Jahre, 17 Jahre nur mit Begleitperson
Anforderungen an die Begleitperson:
Mindestalter: 30 Jahre
Besitz der Fahrerlaubnis B seit mindestens 5 Jahren
Eintragungen im Verkehrszentralregister: max. 3 Punkte
Erforderlicher Vorbesitz
Klasse B
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Theorie:
keine Pflichtstunden
Praxis:
3 Überlandfahrten, 1 Autobahnfahrt, 1 Nachtfahrt
Klasse C - LKW
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Klasse C | Kombination C + CE | ||
Theorie: | 6 GU | 6 GU | |
10 ZU Klasse C | 10 ZU Klasse C | ||
4 ZU Klasse CE | |||
Praxis: | C | CE | |
Überlandfahrten | 5 | 3 | 5 |
Autobahnfahrten | 2 | 1 | 2 |
Nachtfahrten | 3 | 0 | 3 |
GU = Grundunterricht | ZU = Zusatzunterricht |
Fahrzeug
KFZ schwerer als 3500 kg bis zu 8 Sitze außer dem Führersitz Anhänger bis höchstens 750 kg zG
Alter:
21 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen: C1, L, M
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse B
Befristung der Fahrerlaubnis: nach 5 Jahren, med. Untersuchung erforderlich
Klasse CE - Klasse C und Anhänger/Auflieger
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Klasse C | Kombination C + CE | ||
Theorie: | 6 GU | 6 GU | |
10 ZU Klasse C | 10 ZU Klasse C | ||
4 ZU Klasse CE | |||
Praxis: | C | CE | |
Überlandfahrten | 5 | 3 | 5 |
Autobahnfahrten | 2 | 1 | 2 |
Nachtfahrten | 3 | 0 | 3 |
GU = Grundunterricht | ZU = Zusatzunterricht |
Fahrzeug
Klasse C und Anhänger > 750 kg zG
(Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge)
Alter: 21 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE, C1E, T
D1E bei Vorbesitz D1
DE bei Vorbesitz D
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse C
Befristung der Fahrerlaubnis: nach 5 Jahren, med. Untersuchung erforderlich
Klasse C1 - LKW
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Klasse C | Kombination C + CE | ||
Theorie: | 6 GU | 6 GU | |
10 ZU Klasse C | 10 ZU Klasse C | ||
4 ZU Klasse CE | |||
Praxis: | C | CE | |
Überlandfahrten | 5 | 3 | 5 |
Autobahnfahrten | 2 | 1 | 2 |
Nachtfahrten | 3 | 0 | 3 |
GU = Grundunterricht | ZU = Zusatzunterricht |
Fahrzeug
KFZ schwerer als 3500 kg bis zu 8 Sitze außer dem Führersitz Anhänger bis höchstens 750 kg zG
Alter:
21 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen:
C1, L, M
Erforderlicher Vorbesitz:
Klasse B
Befristung der Fahrerlaubnis:
nach 5 Jahren med. Untersuchung erforderlich
Klasse C1E - Kombination aus C1 und Anhänger
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Klasse C | Kombination C + CE | ||
Theorie: | keine | 6 GU | |
Pflichtstunden | 6 ZU Klasse C | ||
Praxis: | C | CE | |
Überlandfahrten | 3 | 1 | 3 |
Autobahnfahrten | 1 | 1 | 1 |
Nachtfahrten | 1 | 0 | 2 |
GU = Grundunterricht | ZU = Zusatzunterricht |
Fahrzeug
Klasse C1 und Anh. > 750 kg zG
zG der Kombination < 12 000 kg
zG des Anhängers < Leermasse des Zugfahrzeugs
Alter:
18 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen:
BE, D1E (wenn D1 bereits im Besitz ist), DE (wenn D bereits im Besitz ist)
Erforderlicher Vorbesitz:
Klasse C1
Befristung der Fahrerlaubnis:
nach 5 Jahren, med. Untersuchung erforderlich
Klasse D - Bus
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Grundstoff | Zusatzstoff | ||||
Theorie: | |||||
Vorbesitz B | 6 | 18 | |||
Vorbesitz C1 | 6 | 12 | |||
Vorbesitz C oder D1 | 6 | 8 | |||
Praxis: | |||||
Vorbesitz | GA | Überland | Autobahn | Nachtfahrt | G |
C > 2 Jahre | 7 | 8 | 4 | 3 | 22 |
C < 2 Jahre | 14 | 16 | 8 | 6 | 44 |
B/C1 > 2 Jahre | 33 | 12 | 8 | 5 | 58 |
B/C1 < 2 Jahre | 45 | 22 | 14 | 8 | 89 |
GA = Grundausbildung | G = Gesamt |
Fahrzeug
Omnibusse > 8 Sitzplätzen außer Führersitz,
mit Anhänger < 750 kg zG
Alter:
24 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen:
D1
Erforderlicher Vorbesitz:
Klasse B
Befristung der Fahrerlaubnis:
- nach 5 Jahren, med. Untersuchung erforderlich
- ab 50. Lebensjahr MPU erforderlich
Klasse DE - Bus mit Anhänger
Fahrzeug
Kombination aus Fahrzeug der Klasse D
und Anhänger > 750 kg zG
Alter: 24 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen: BE, D1E
Erforderlicher Vorbesitz: Klasse D
Befristung der Fahrerlaubnis:
- nach 5 Jahren, med. Untersuchung erforderlich
- ab 50. Lebensjahr MPU erforderlich
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Theorie:
keine Pflichtstunden
Praxis:
- 4 Stadtfahrten
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt
Klasse D1 - Bus
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Grundstoff | Zusatzstoff | ||||
Theorie: | |||||
6 | 10 | ||||
Vorbesitz C1 oder C | 6 | 4 | |||
Praxis: | |||||
Vorbesitz | GA | Überland | Autobahn | Nachtfahrt | G |
C > 2 Jahre | 6 | 4 | 2 | 3 | 14 |
C < 2 Jahre | 8 | 8 | 4 | 4 | 24 |
B/C1 > 2 Jahre | 16 | 8 | 4 | 4 | 32 |
B/C1 < 2 Jahre | 41 | 19 | 12 | 7 | 79 |
GA = Grundausbildung | G = Gesamt |
Fahrzeug:
Omnibusse < 16 Sitzplätze außer Führersitz,
mit Anhänger < 750 kg zG
Alter:
21 Jahre
Erforderlicher Vorbesitz:
Klasse B
Befristung der Fahrerlaubnis:
- nach 5 Jahren, med. Untersuchung erforderlich
- ab 50. Lebensjahr MPU erforderlich
Klasse D1E
Fahrzeug:
- Kombination aus D1 und Anh. > 750 kg zG
- Bedingungen: zG Anh. < Leermasse des Zugfahrzeugs
- zG der Kombination < 12 t
Alter:
21 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen:
BE
Erforderlicher Vorbesitz:
Klasse D1
Befristung der Fahrerlaubnis
- nach 5 Jahren, med. Untersuchung erforderlich
- ab 50. Lebensjahr MPU erforderlich
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Theorie: keine Pflichtstunden
Praxis:
- 4 Stadtfahrten
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt
Klasse L - Land- oder forstwirtschaftliches Fahrzeug
Fahrzeug
- Traktor bis 32 km/h auch mit zulassungsfreiem Anhänger
Höchstgeschwindigkeit 40 PS
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH
Alter: 16 Jahre
Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Theorie:
12 Grundunterrichte
2 Zusatzunterricht
Praxis: entfällt
Klasse T - Land- oder forstwirtschaftliches Fahrzeug
Fahrzeug
- Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH, auch mit Anhänger
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH, auch mit Anhänger
Alter:
- 16 Jahre
Solange Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen Sie mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH fahren.
Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Theorie:
12 (6*) Grundunterrichte
6 Zusatzunterricht
* bei Vorbesitz einer FE-Klasse
Praxis:
keine Pflichtstunden
Mofa - (Fahrrad mit Hilfsmotor)
Fahrzeug:
- Hubraum < 50 ccm
- Geschwindigkeit < 25 km/h
- 1 Sitz
Alter:
- 15 Jahre
- 16 Jahre, wenn auf einem besonderen zusätzlich
Sitz Kinder bis 7 Jahre mitgenommen werden sollen.
Eingeschlossene Führerscheinklassen: keine
Gesetzlich vorgeschriebene Pflichtstunden
Theorie:
6 Grundunterrichte
Praxis:
90 Minuten praktische Ausbildung
Klasse B 96 - Anhänger bis max. 4,25t
Fahrzeug bis 3,5 t zGG
und Anhänger größer als 750 kg
>> Gespann darf insg. nicht die 4,25 t überschreiten!!!
Alter: ab 18 Jahren bzw. B17
Ablauf: Theorieausbildung 2,5 h
Praktische Ausbildung 3,5 h mit fahrpraktischen Übungen im öffentlichen Straßenverkehr
Abschluss: Bescheinigung - keine Prüfung!! Unter der Klasse B wird die Schlüsselzahl 96 eingetragen
Hinweis: Der B96 ist preisgünstiger und mit weniger Aufwand zu erlangen als der BE.
Wichtig ist ein Blick in den Fahrzeugschein!
Weiß man von vorneherein, dass die eigenen Fahrzeugkombinationen in den meisten Fällen
innerhalb der 4.250 kg-Marke bleiben, ist der B96 durchaus interessant.
Klasse A2 - nur praktische Prüfung
Dies gilt für...
Autofahrer, die ihren Führerschein in der früheren Klasse 3 vor dem 1. April 1980 erhalten haben
Wie läuft's ab?
Ohne Theorieprüfung und ohne Pflichtfahrten kann der A2 nach bestandener Praxis-Prüfung erworben werden
Was kann ich fahren?
Anschließend dürfen Sie Maschinen bis 35 kW / 48 PS fahren
Klasse B196
Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3,
einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt,
geführt werden.
Voraussetzung
Mindestalter: 25 Jahre
Besitz der Klasse B: 5 Jahre
Ablauf
4x 90 min. Theorie
5x 90 min. Praxis (mind.! - legt der Fahrlehrer fest, falls noch Stunden benötigt werden)
Abschluss
Bescheinigung von der Fahrschule - keine Prüfung!!
Im Führerschein wird bei Klasse B die Schlüsselzahl 196 eingetragen
Hinweis
kein Stufenaufstieg zur Klasse A2 möglich125er Roller kann genutzt werden, wenn prüfungstauglich (Eintragung 90 km/h)Fahrerlaubnis gilt nur in Deutschland