Aufbauseminar für Fahranfänger ASF in Ingolstadt
Wer bekommt einen Führerschein auf Probe
- Wer zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt
- aber nicht in den Klassen L, AM, T
Wie lange dauert die Probezeit
- Zwei Jahre
- Für diejenigen, die an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen, verlängert sich die Probezeit auf vier Jahre
Wer muss zum Aufbauseminar für Fahranfänger? (nach § 2a StVG)
- Wer einen Verstoß nach "Katalog A" oder
- zwei Verstöße gegen "Katalog B" begeht
Katalog A enthält Verstöße wie:
- Überschreiten der zul. Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h,
- Überfahren der roten Ampel,
- unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle,
- Gefährdung (oder Schädigung) Anderer, z.B. beim Überholen oder durch Abweichen vom
- Rechtsfahrgebot (evtl. "Kurvenschneiden") u. ä.
Katalog B enthält Verstöße wie
- Parken in zweiter Reihe länger als 15 Minuten oder
- Fahren ohne Licht am Tage bei starkem Regen (ohne konkrete Gefährdung anderer)
Wichtige Vorschriften für Aufbauseminare
- Die Bescheinigung über die Teilnahme am Seminar muss innerhalb der festgelegten Frist bei der Behörde vorgelegt werden
- Das Überschreiten der Frist führt zum Entzug der Fahrerlaubnis
- Aufbauseminare dürfen nur von Fahrlehrerinnen mit einer speziellen Ausbildung durchgeführt werden
- Die Seminare dürfen nur mit mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmern durchgeführt werden
- Der Kurs besteht aus vier Sitzungen zu 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt
- Die Beobachtungsfahrt ist zwischen der ersten und der zweiten Sitzung durchzuführen
Jeder muss an allen Sitzungen komplett teilnehmen, nur dann darf eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.